14.06.2018
Am 14.6.2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den VW-Konzern ein Bußgeld von 1 Milliarde Euro verhängt habe. VW akzeptierte und verzichtete auf Rechtsmittel. Der VW-Vorstand hofft, dass damit die Beilegung des Skandals deutlich vorangekommen sei.
Wie ist diese Entscheidung einzuschätzen?
Es gibt in Deutschland kein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, also auch keine Strafverfahren gegen juristische Personen. (In Österreich gibt es das Gesetz seit 2006. Bei der WKStA ist daher auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auch gegen Unternehmen wie VW und Zulieferer Bosch anhängig.) Es gibt aber etwas ähnliches: Weil eine Abteilung bei VW die Aufsicht vernachlässigt habe, wurden 5 Mio Euro Strafe und 995 Mio Gewinnabschöpfung verhängt.
Dieses Verfahren darf nicht mit jenen Strafverfahren verwechselt werden, die gegen Vorstände von VW und Audi in Deutschland anhängig sind. Diese werden weitergeführt und könnten mit Verurteilungen enden. Doch diese Verfahren betreffen nur die Personen, nicht den Konzern.
Weiters sind in Deutschland zahlreiche Einzel- und Sammelklagen gegen VW anhängig. In diesen begehren die Kläger vom Konzern Schadenersatz. In diesen Verfahren kann sich die obgenannte Entscheidung positiv auswirken.
Da die Abschöpfung eines Gewinnes etwas anderes ist, als der Schadenersatz der Fahrzeughalter, dürfe die Milliardenzahlung sich nicht mindernd auf die Ansprüche der Fahrzeughalter auswirken.
Kurz: Es ist noch nicht aller Tage Abend. In Österreich bereitet der VKI für 10.000 Geschädigte Sammelklagen vor; an dieser Aktion kann man nicht mehr teilnehmen. Bei der Plattform COBIN claims dagegen kann man noch mitmachen (www.cobinclaims.at). In Deutschland wird es ab 1.11.2018 spannend. Da soll die Musterfeststellungsklage in Kraft treten. Verbände wie der vzbv können klagen, Geschädigte können sich niederschwellig bei Gericht anschließen. Doch man muss rasch sein. Denn bereits am 31.12.2018 verjähren diese Ansprüche. Die gerichtliche Anmeldung muss also davor erfolgen.
Admin - 12:49 @ Sammelklage, Verbraucherschutz, Dieselgate | Kommentar hinzufügen
In Deutschland tritt mit 1.11.2018 die neue Musterfeststellungsklage in Kraft. In Sachen VW haben dann Geschädigte noch bis 31.12.2018 Zeit, sich der Klage anzuschließen.
In Österreich hat sich eine Arbeitsgruppe zur Reform von Massenverfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.
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