Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2018 einen Entwurf einer Richtlinie für Sammelklagen vorgelegt. In der EU-Rats-Arbeitsgruppe wird dieser Vorschlag aber von vielen Mitgliedsstaaten - insbesondere auch von Deutschland - blockiert.
In Deutschland tritt mit 1.11.2018 die neue Musterfeststellungsklage in Kraft. In Sachen VW haben dann Geschädigte noch bis 31.12.2018 Zeit, sich der Klage anzuschließen.
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In den Niederlanden gibt es einen Opt-Out-Vergleich und eine Feststellungsklage (mit Verjährungsunterbrechnung für Niederländer). Nun wird über eine Verbandsklage auf Leistung nachgedacht.
In Österreich hat sich eine Arbeitsgruppe zur Reform von Massenverfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.
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